Ausbildung im Fliegerclub Bad Berka

Unsere Lizenzen

Da es eine Vielzahl an verschiedenen Lizenzmodellen gibt, haben wir hier eine kleine Übersicht zusammengestellt.

Die Segelfluglizenz ist ein wichtiger Meilenstein für angehende Segelflugpiloten, da sie ihnen ermöglicht, selbstständig Segelflugzeuge zu steuern. Mit dieser Lizenz erlangen Piloten die Befugnis, Flugzeuge im Segelflug eigenverantwortlich zu führen und damit die Faszination des Fliegens hautnah zu erleben. Durch theoretische Kenntnisse und praktische Schulungen erlangen sie die Fähigkeiten, sicher und kompetent in der Luft zu navigieren und ihre Flugtechniken zu verfeinern.

Siehe: Ausbildungsinhalte Teil SPL

Die LAPL-A Lizenz ist eine der beiden Motorfluglizenzen für angehende Leichtflugzeugpiloten, die ihre Leidenschaft für das Fliegen entdecken möchten. Mit dieser Lizenz erhalten Piloten die Berechtigung, einmotorige Leichtflugzeuge zu steuern und kurze Strecken innerhalb von Europa zu fliegen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse in Flugnavigation, Flugvorschriften und Sicherheitsverfahren, um ihre Flugerfahrung sicher und verantwortungsbewusst zu gestalten.

Die Ausbildung zum Leichtflugzeugpilot findet bei uns auf einem Motorsegler (TMG) statt. Nach erfolgreicher praktischer Prüfung erhälst du einen LAPL(A)-TMG.

siehe: Ausbildungsinhalte Teil LAPL

Die PPL-A Lizenz ist ein bedeutender Schritt für angehende Privatflugzeugpiloten, die ihre Flugfähigkeiten weiterentwickeln möchten. Mit dieser Lizenz erhalten Piloten die Berechtigung, einmotorige Privatflugzeuge zu steuern und weltweit zu fliegen. Sie erlangen umfassende Kenntnisse in Flugnavigation, Meteorologie und Flugbetrieb, um sicher und effizient in verschiedenen Luftfahrtumgebungen zu agieren.
In Bezug auf Flugberechtigungen erlaubt die PPL-A Lizenz im Vergleich zum LAPL deutlich erweiterte Rechte und Möglichkeiten.

Die Ausbildung zum Privatpilot findet bei uns auf einem Motorsegler (TMG) statt. Nach erfolgreicher praktischer Prüfung erhälst du einen PPL(A)-TMG.

siehe: Ausbildungsinhalte Teil PPL

Die UL-Lizenz, auch bekannt als Luftsportgeräteführer, ermöglicht das Steuern von Ultraleichtflugzeugen. Mit dieser Lizenz dürfen Piloten Luftsportgeräte mit einem maximalen Abfluggewicht von 472,5 kg, in einigen Ländern sogar 600 kg, betreiben. Ein wesentliches Merkmal ist das obligatorische Rettungssystem, das zur Sicherheit des Piloten beiträgt und im Notfall eingesetzt werden kann. Eine UL-Lizenz zu erwerben bietet die Möglichkeit, die Freiheit des Fliegens in Leichtflugzeugen zu genießen und stellt eine zugängliche Einstiegsmöglichkeit in die Welt des Fliegens dar.

siehe: Ausbildungsinhalte Teil UL

Doch welche Lizenz passt zu mir?
Ebenso gut könnte man fragen, „Welches Auto soll ich mir kaufen?“. Alle Lizenzen haben ihre Vor- und Nachteile und jeder Pilot hat seine individuellen Vorlieben. In kommerziellen Flugschulen ist häufig der Preis das Kriterium für die Entscheidung zwischen LAPL(A), PPL(A) und Ultraleicht. Im Verein hingegen sind die Unterschiede deutlich geringer. Hier kommt es viel mehr auf die angestrebte Art zu fliegen an.
Mit den Lizenzen SPL-TMG und Ultraleicht darf maximal ein weiterer Passagier transportiert werden, während PPL(A) und LAPL(A) diese Beschränkung nicht teilen. In unserem Verein sind jedoch ausschließlich zweisitzige Fluggeräte vorhanden, weswegen die Motorfluglizenzen in unserem Verein diesbezüglich keinen Vorteil bieten.
Sätze, die wir in diesem Zusammenhang häufig hören:
Das stimmt zwar, allerdings ist Instrumentenflug im privaten Umfeld in Deutschland sehr teuer. Sollten Sie dieses Ziel verfolgen, sind Sie in einer kommerziellen Flugschule besser aufgehoben. Keines der vorhandenen Fluggeräte ist für IFR-Flug zugelassen.
Das stimmt. Die Ultraleichtfliegerei ist national geregelt, was bedeutet, dass der Einflug in ein anderes Land nicht bedingungslos möglich ist. Deutschland hat jüngst die Gewichtsgrenze für Luftsportgeräte auf 600kg angehoben. Frankreich beispielsweise nur auf 540kg. Deswegen dürfen in Deutschland registrierte Luftsportgeräte seither nur mit bezahlter Ausnahmegenehmigung französischen Boden überfliegen, jedoch nicht landen.
Für den Erwerb der kommerziellen Pilotenlizenz (CPL) sind Flugstunden auf SEP-Flugzeugen notwendig. Diese Flugzeuge sind in unserem Verein nicht vorhanden. Wenn Sie gewerblich fliegen wollen, erhalten Sie die bessere Betreuung und Ausbildung in einer gewerblichen Flugschule.
Während es nicht von der Hand zu weisen ist, dass man in der Segelflugausbildung vieles lernt, was auch in anderen Flugzeugtypen nützlich sein kann, so ist unsere Empfehlung: Machen Sie die Lizenz für das Flugzeug, welches Sie fliegen möchten. Gerade im Verein gilt, dass Wechsel zwischen den Klassen einfach und schnell gemacht werden können. Es lauern in den Gesetzen und Verordnungen aber auch viele Fallstricke für denjenigen, der nicht von vornherein die Lizenz gemacht hat, die er letzendliche haben möchte. Ein Wechsel von LAPL(A) zu PPL(A) beispielsweise geht nur auf SEP-Flugzeugen. Da diese nicht im Verein vorhanden sind, liegt der Preis für die Umschulung bei einer ähnlichen hohen Summe wie bei dem Neuerwerb eines PPL(A).
Wir freuen uns, Ihnen bei einem persönlichen Besuch am Flugplatz einen Einblick in all unsere Sparten geben zu können. Gern zeigen Ihnen unsere Piloten, was für sie den Luftsport so einzigartig macht.

Ausbildungs-Anforderungen

* Das Medical (Tauglichkeitszeugnis) muss spätestens zum ersten Alleinflug vorliegen

SPL

SPL - Segelflugzeugführer

* Beginn ab 13 möglich

Leichtflugzeugpilot - LAPL

LAPL

PPL

PPL - Privatpilot
Luftportgeräteführer - SPL

(Sportpilotenlizenz)

UL

Ausbildungsablauf und Inhalte

Ausbildungsablauf
In der ersten Phase der Ausbildung geht es darum, das Segelflugzeug in der Platzrunde von Start bis Landung sicher zu beherrschen. Dieser Abschnitt wird durch den ersten Alleinflug mit drei sauber geflogenen Platzrunden abgeschlossen. 
In der zweiten Phase wird das Gelernte im Doppelsitzer gefestigt. Es erfolgt die Umschulung in den Einsitzer. Hierbei stehen noch immer Flüge im Platzbereich im Vordergrund. Zusammen mit dem Fluglehrer erfolgt die Einweisung in meteorologische und navigatorische Grundlagen des Streckenflugs.
Ist die theoretische Prüfung sowie das Sprechfunkzeugnis bestanden, beginnt die dritte Ausbildungsphase. Im Mittelpunkt stehen hier die Planung und Durchführung von Streckenflügen. 
Mit dem Nachweis eines 50km-Streckenflugs sollten alle Bedingungen zur Anmeldung der praktischen Leistungsabfrage erfüllt sein, welche von einem durch die Luftfahrtbehörde bestimmten Prüfer abgenommen wird. Inhalt dieser Prüfung sind drei Platzrundenflüge, bei dem der Prüfer bestimmte Übungen abverlangt, die fehlerfrei geflogen werden müssen.

Theoriefächer:

  1. Luftrecht
  2. Menschliches Leistungsvermögen
  3. Meteorologie
  4. Kommunikation
  5. Grundlagen des Fliegens
  6. Betriebliche Verfahren
  7. Flugleistung und Flugplanung
  8. Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  9. Navigation

Das Sprechfunkzeugnis (BZF) ist für diese Lizenz gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für uns ist es jedoch eine Voraussetzung, um eine sichere und hochwertige Ausbildung  zu gewährleisten.

 Ort der Theorieprüfung: Landesverwaltungsamt Weimar


Mindestanforderungen in der praktischen Ausbildung:

Mindestalter Alleinflug: 14 Jahre
Mindeststunden: 15 Stunden

  • davon 10 Stunden mit Fluglehrer
  • davon 2 Stunden überwachter Alleinflug

Mindeststarts: 45
Streckenflug zur Ausbildung: Alleinflug im Dreieck über 50km oder 100km mit Lehrer


Praktische Prüfung

Mindestalter Lizenzausstellung: 16 Jahre
Praktische Prüfung: Prüfer wird durch die Landesluftfahrtbehörde zugeteilt


Rechte als Inhaber (Pilot) mit SPL:

Berechtigt zu privaten, nichtkommerziellen Flügen in Segelflugzeugen für die jeweils erteilten Startarten (Windenstart, Flugzeugschlepp, Eigenstart). Nach dem Erfüllen der Bedingungen zur Passagierberechtigung darf ein weiterer Insasse transportiert werden.


Passagierberechtigung:

Benötigt 10 Stunden oder 30 Starts als PIC sowie ein Überprüfungsflug mit Fluglehrer nach Ausstellung der Lizenz.


Lizenzverlängerung:

Aufrechterhaltung: 15 Starts in 24 Monaten, mindestens 5 Starts in jeder erteilten Startart. 

Startart-Erweiterung:

Windenstart

        • mindestens 10 Windenstarts mit Fluglehrer
        • mindestens 5 Windenstarts im überwachten Alleinflug

Flugzeugschlepp oder Eigenstart

        • mindestens 5 Starts in der jeweiligen Startart mit Fluglehrer
        • mindestens 5 weitere Starts in der jeweiligen Startart im überwachten Alleinflug
        • bei der Startart Eigenstart kann der Unterricht für die Dualstarts auf TMG erfolgen


Klassen-Erweiterung:

Reisemotorsegler (TMG): (Nach Erhalt der Segelfluglizenz)

    • 6 Stunden Flugunterricht auf Reisemotorseglern (TMG)
      • davon 4 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer
    • Ein Allein-Überlandflug über mindestens 150km mit TMG mit einer vollständigen Landung bis zum Stillstand auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz
    • Eine praktische Prüfung mit einem selbstgewählten Prüfer von einer Stunde in TMG
      • die praktische Prüfung beinhaltet eine mündliche Theorieprüfung durch den Prüfer in den Fächern:
        • Grundlagen des Fliegens
        • Betriebliche Verfahren
        • Flugleistung und Flugplanung
        • allgemeine Luftfahrzeugkunde
        • Navigation

Ausbildungsablauf
Die Theorie umfasst rund 70 Stunden in den Fächern Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Flugzeugtechnik und menschliches Leistungsvermögen. Zeitgleich sind mindestens 30 praktische Flugstunden zu absolvieren. Davon müssen mindestens 6 Stunden im Alleinflug stattfinden. Die Ausbildung beinhaltet grundlegende Flugmanöver, Start- und Landungen sowie Notfallübungen, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil ist der Überlandflug, bei dem mindestens 150 Kilometer alleine zurücklegt werden müssen und welcher eine Landung auf einem anderen Flugplatz beinhaltet. Diese Übung trainiert die Navigations- und Flugplanungsfähigkeiten.
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung durch die Luftfahrtbehörde. 

Theoriefächer:

  1. Luftrecht
  2. Menschliches Leistungsvermögen
  3. Meteorologie
  4. Kommunikation
  5. Navigation
  6. Grundlagen des Fliegens
  7. Betriebliche Verfahren
  8. Flugleistung und Flugplanung
  9. Allgemeine Luftfahrzeugkunde

Die theoretische Prüfung wird bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abgelegt. Diese beinhaltet auch den Erwerb des BZFs. 

Ort der Theorieprüfung: Landesverwaltungsamt Weimar
 

Mindestanforderungen in der praktischen Ausbildung:

Mindeststunden: 30 Stunden

  • davon 15 Stunden mit Fluglehrer
  • davon 6 Stunden überwachter Alleinflug
    • davon 3 Stunden Überlandflug, dabei mindestens ein Flug von 150km Distanz und einer abgeschlossenen Landung bis zum vollständigen Stillstand auf einem anderen Flugplatz


Praktische Prüfung

Mindestalter Lizenzausstellung: 17 Jahre
Praktische Prüfung: Prüfer wird durch die Landesluftfahrtbehörde zugeteilt


Beschränkungen:

  • Maximal 3 Passagiere (insgesamt also 4 Insassen) nach Erwerb der Passagierberechtigung
  • Beschränkt auf 1-Piloten-Cockpits
  • Beschränkt auf nicht-komplexe Luftfahrzeuge
  • Gültig in der europäischen Union sowie ausgewählten Staaten (nicht ICAO-konform)


Rechte als Inhaber (Pilot) mit LAPL(A):

Berechtigt zu privaten, nichtgewerblichen Flügen mit Reisemotorseglern (TMG) oder Flugzeugen (SEP) mit einer maximalen Abflugmasse von 2.000kg, wenn die jeweiligen Klassenberechtigungen vorhanden sind.
 

Lizenzverlängerung:

Gültigkeitsdauer: 24 Monate
Innerhalb der Gültigkeit müssen mindestens 12 Stunden und 12 Starts und Landungen, davon ein Übungsflug über mindestens eine Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer absolviert werden.
 
Passagierberechtigung:
 

Passagierflugberechtigung: 10 Stunden Flugzeit als PIC
Maximal 3 Passagiere (insgesamt also 4 Insassen)


Erweiterungen:

  • Flugzeug- und Bannerschlepp
  • Sichtflug bei Nacht
    • LAPL-Inhaber müssen vor Beginn des Lehrgangs die Instrumentenflugausbildung aus dem PPL nachholen
  • Bergflug
  • Kunstflug

Ausbildungsablauf
Die Ausbildung zum Privatpiloten (PPL-A) umfasst eine theoretische und eine praktische Ausbildung. In etwa 100 Stunden Theorieunterricht werden die Grundlagen in Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Flugzeugtechnik, Aerodynamik und menschlichem Leistungsvermögen gelehrt. Parallel dazu sind mindestens 45 praktische Flugstunden, davon 10 im Alleinflug, zu absolvieren. Zu den praktischen Übungen gehören grundlegende Flugmanöver, Start- und Landetechniken sowie Notfallübungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Überlandflug, bei dem der Schüler mindestens 270 Kilometer allein fliegen und auf zwei weiteren Flugplätzen landen muss. Diese Übung stärkt die navigatorischen Fähigkeiten und trainiert die Streckenflugplanung. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische und praktische Prüfung bei der Luftfahrtbehörde. 

Theoriefächer:

  1. Luftrecht
  2. Menschliches Leistungsvermögen
  3. Meteorologie
  4. Kommunikation
  5. Navigation
  6. Grundlagen des Fliegens
  7. Betriebliche Verfahren
  8. Flugleistung und Flugplanung
  9. Allgemeine Luftfahrzeugkunde

Die theoretische Prüfung wird bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abgelegt. Diese beinhaltet auch den Erwerb des BZFs. 

Ort der Theorieprüfung: Landesverwaltungsamt Weimar
 

Mindestanforderungen in der praktischen Ausbildung:

Mindeststunden: 45 Stunden

  • davon 25 Stunden mit Fluglehrer
  • davon 10 Stunden überwachter Alleinflug
    • davon 5 Stunden Überlandflug mit mindestens einem Flug von mindestens 270km Distanz und zwei abgeschlossenen Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf einem anderen Flugplatz


Praktische Prüfung

Mindestalter Lizenzausstellung: 17 Jahre
Praktische Prüfung: Prüfer wird durch die Landesluftfahrtbehörde zugeteilt


Beschränkungen:

  • Maximal 5 Passagiere (insgesamt also 6 Insassen) bei Flügen auf Kostenteilerbasis, ansonsten unbeschränkt. Keine Passagierberechtigung wie bei SPL und LAPL(A) nötig


Rechte als Inhaber (Pilot) mit PPL(A):

Berechtigt zu privaten, nichtgewerblichen Flügen mit Reisemotorseglern (TMG) oder Flugzeugen (SEP), wenn die jeweiligen Klassen- oder Musterberechtigungen vorhanden sind.
 
Weltweit gültig (ICAO-konform)
 

Lizenzverlängerung:

Gültigkeitsdauer: 24 Monate
Innerhalb der letzten 12 Monate der Gültigkeit müssen mindestens 12 Stunden und 12 Starts und Landungen, davon ein Übungsflug über mindestens eine Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer absolviert werden.
 


Passagierberechtigung:

Maximal 5 Passagiere (insgesamt also 6 Insassen) bei Flügen auf Kostenteilerbasis, ansonsten unbeschränkt. Keine Passagierberechtigung wie bei SPL und LAPL(A) nötig.
 

Erweiterungen:

  • Flugzeug- und Bannerschlepp
  • Sichtflug bei Nacht
  • Bergflug
  • Kunstflug
  • Instrumentenflug
  • Fluglehrer
  • CPL (Comercial Pilot License), ATPL

Ausbildungsablauf
Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung. Der Theorieteil umfasst rund 60 Stunden, in denen die Grundlagen in Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Flugzeugtechnik und menschlichem Leistungsvermögen gelehrt werden. Parallel dazu müssen mindestens 30 praktische Flugstunden, darunter auch mehrere Stunden im Alleinflug, absolviert werden. In der Praxis werden grundlegende Flugmanöver, Start- und Landeübungen sowie der Umgang mit Notfallsituationen trainiert. Ein wesentlicher Teil der Ausbildung ist der alleinige Überlandflug, bei dem mindestens 50 Kilometer zurücklegt werden müssen. Zum Abschluss steht eine Prüfung bei der Luftfahrtbehörde an, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. 

Theoriefächer:

  1. Luftrecht
  2. Flugfunk
  3. Navigation
  4. Meteorologie
  5. Verhalten in besonderen Fällen
  6. Menschliches Leistungsvermögen
  7. Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  8. Technik und pyrotechnische Einweisung
Die theoretische Prüfung wird durch einen Prüfungsrat an einem von diesem bestimmten Ort abgenommen.
Das kann der eigene Flugplatz sein.
 


Mindestanforderungen in der praktischen Ausbildung:

Mindeststunden: 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten

  • davon 5 Stunden überwachter Alleinflug
  • Mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Gesamtstrecke von mindestens 200km mit Zwischenlandung
  • Mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50km
 

Praktische Prüfung

Mindestalter Lizenzausstellung: 17 Jahre

Die praktische Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat.

 

Beschränkungen:

  • National geregelt, damit grundsätzlich nicht im Ausland gültig, Anerkennung hängt vom jeweiligen Staat und bilateralen Verträgen ab


Rechte als Luftsportgeräteführer:

Berechtigt zu privaten und gewerblichen Flügen mit aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten.
 

Lizenzverlängerung:

Gültigkeitsdauer: 24 Monate
Innerhalb der Gültigkeit müssen mindestens 12 Stunden und 12 Starts und Landungen, davon ein Übungsflug über mindestens eine Stunde Gesamtflugzeit, mit einem Fluglehrer absolviert werden.
 


Passagierberechtigung:

Passagierflugberechtigung: Nachweis der 5 Überlandflüge nach Lizenzausstellung (Datum der Erstausstellung)

  • davon mindestens 2 Flüge über mehr als 200 km mit Zwischenlandung mit Fluglehrer

Maximal ein Passagier nach Erwerb der Passagierberechtigung


Erweiterungen:

  • Passagierberechtigung
  • Flugzeug- und Bannerschlepp

* Wir können die Aktualität dieser Übersicht nicht garantieren, da sich die Gesetzesgrundlagen jederzeit ändern können.
Quelle:  Easy Access Rules (EAR) for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011)

Wieso sich der Preis nicht genau bestimmen lässt!

Die Ausbildung zum Piloten ähnelt in vielerlei Hinsicht der Erlangung eines Führerscheins. Ähnlich wie beim Führerschein gibt es für angehende Piloten ständig aktualisierte Gebühren für medizinische Untersuchungen, Sicherheitsüberprüfungen (ZÜP), theoretische und praktische Prüfungen. Des Weiteren hängt die Ausbildungsdauer und die damit verbundenen Flugstunden bis zur Prüfung vom Schüler ab.
Daher ist die Dauer der praktischen Ausbildung sehr individuell. 
Alle Ausbildungskosten sind in unserer Gebührenordnung unter Downloads zu finden.

Eine Besonderheit in vielen Flugsportvereinen ist, dass die Fluglehrer und Ausbilder am Flugplatz ehrenamtlich arbeiten.
Sie investieren ihre Freizeit, um angehenden Piloten zu ihrer Lizenz zu verhelfen.
Als Gegenzug für diese Unterstützung und die niedrigen Ausbildungs- und Flugkosten sind unsere Mitglieder verpflichtet, Baustunden für den Verein zu leisten. Diese Baustunden sind eine Möglichkeit, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen und die anstehenden Wartungsarbeiten an den Flugzeugen und der Infrastruktur gemeinsam zu stemmen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Nichterbringen der vereinbarten Baustunden zu zusätzlichen Kosten führt. Diese Gebühren dienen dazu, die Aufwände für die Instandhaltung und den Betrieb des Flugplatzes auszugleichen und sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihren fairen Beitrag leisten. Daher zählen wir auf viele fließige Hände, um auch in den kommenden Jahren einen zuverlässigen Flugbetrieb auf die Beine stellen zu können.

... für besorgte Eltern

Der Flugsport kann für viele Eltern zunächst besorgniserregend erscheinen. Jedoch ist Fliegen eine faszinierende und sichere Aktivität, besonders wenn sie unter angemessener Aufsicht und mit professionellen Anleitern durchgeführt wird. Die Fliegerei unterliegt strengen Sicherheitsstandards. Es gibt nicht nur gründliche Prüfungen und regelmäßige Wartungen der Flugzeuge, sondern auch strenge Ausbildungsrichtlinien für die Piloten. Während der Ausbildung trainieren unsere Schüler mit erfahrenen Fluglehrern alle potentielle Gefahrensituationen hinreichend. Die Ausbilder bewerten dabei ständig die Wetterbedingungen und andere Faktoren, um sicherzustellen, dass Flüge nur unter geeigneten Bedingungen stattfinden.

Fliegen wird auch Ihrem Kind viele wertvolle Lebenskompetenzen vermitteln, wie Verantwortung, Teamarbeit und Entscheidungsfindung. Es ist eine Gelegenheit für persönliches Wachstum und Entwicklung. Vor allem Segelfliegen ist eine Gemeinschaftserfahrung. Ihr Kind würde Teil einer Gruppe von Gleichgesinnten werden, die dieselbe Leidenschaft teilen und von diesem sozialen Netzwerk profitieren.

Natürlich birgt Fliegen ein gewisses Risiko, welches wir nicht abstreiten wollen. Dieses ist jedoch bei richtiger Durchführung und hochwertiger Ausbildung kalkulierbar und nicht größer als bei vielen anderen Sportarten.

Wenn Sie weiterhin Bedenken haben, können Sie gern direkt mit den Fluglehrern oder Verantwortlichen des Fliegerclubs sprechen, um weitere Informationen zu erhalten.

Noch unsicher?

Unsere Schnupperflüge sind nicht nur aufregend, sondern auch erschwinglich. Die genauen Kosten und Termine erfährst du auf Anfrage über unser Kontaktformular oder in unserer Gebührenordnung unter Downloads.
Der Ablauf ist einfach: Nach einer kurzen Einweisung durch einen erfahrenen Piloten bist du bereit abzuheben und die Welt von oben zu erkunden.

Unsere Mitglieder stehen dir gerne persönlich zur Verfügung, um dir weitere Informationen zu geben und all deine Fragen zu beantworten. Zögere nicht, sie anzusprechen!

Melde dich einfach über unser Kontaktformular an, um dein Schnupperflugabenteuer zu starten. Freu dich auf ein unvergessliches Erlebnis!

Sind noch Fragen offen geblieben?